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Sitz Kiel HR A 9437 KI, Komplementäre: Bela Online Verwaltungs GmbH, Kiel, HR B 13962 KI, Consilia Management GmbH & Co. KG, Lütjenburg, AG Kiel HR A 1932 PL
Geschäftsführerin: Bärbel Hammer

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Im Bio Kontrollverfahren bei der ABCERT AG DE-ÖKO-006

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Compliance: Verlässlichkeit, Offenheit, Transparenz und Integrität gehören für uns als inhabergeführtes Familienunternehmen zu den wichtigsten Werten im täglichen Miteinander. Damit verknüpfen wir einen hohen Anspruch an die Einhaltung geltender gesetzlicher Regelungen und verbindlicher Richtlinien. Von allen Mitarbeiter*innen und Geschäftspartnern erwarten wir ein verantwortungsbewusstes und ethisch einwandfreies Verhalten.

Verstöße gegen unsere Werte gefährden nicht nur den Ruf, sondern auch den nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens. Es ist uns daher besonders wichtig, dass Compliance-Verstöße frühzeitig erkannt und aufgearbeitet werden. Nur so kann etwaiges Fehlverhalten umgehend abgestellt werden. Beispiele können sowohl Korruptionsstraftaten, Wettbewerbs- und Kartelldelikte, Datenschutzverstöße, Vergehen im Rechnungs- und Finanzwesen wie auch schwere Fälle von Diskriminierung oder Mobbing sein.

Aus diesem Grund haben wir ein unabhängiges Hinweisgeberportal implementiert, das es Mitarbeiter*innen, Kund*innen, Geschäftspartnern sowie sonstigen Dritten ermöglicht, jederzeit und wenn gewünscht anonym ein schädliches Fehlverhalten oder einen entsprechenden Verdacht zu melden. In diesem System können Sie von überall aus rund um die Uhr einen geschützten Postkasten einrichten und mit den Compliance-Experten kommunizieren.

Wir möchten jeden Einzelnen ausdrücklich dazu ermutigen, uns im Verdachtsfall auf Gesetzesverstöße und Fehlverhalten hinzuweisen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier und hier gelangen Sie direkt zur Eingabemaske des Hinweisgeberportals.

Grundsatzerklärung zum Schutz der Menschenrechts

Die „Gesellschaft“ blickt auf eine lange Geschichte zurück, in der wir unsere ökonomischen Ziele stets mit der gesellschaftlichen Verantwortung verbunden haben. Wir, die Geschäftsführung und Mitarbeitenden der "Gesellschaft" sind uns unserer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Dieses Bewusstsein leben wir in unseren Geschäftsbeziehungen und achten auf die Einhaltung sozialer- und umweltbezogener Standards und gesetzlichen Regelungen. Folglich richten wir unser unternehmerisches Handeln an den nachstehenden allgemeingültigen Standards und Richtlinien aus:

·         der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)

·         den Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation zu Arbeits- und Sozialstandards (ILO)

·         der UN-Kinderrechtskonvention

·         der UN-Frauenrechtskonvention

·         den Leitprinzipen für Wirtschaft und Menschrechte der Vereinten Nationen (UNGP)

In unserem Unternehmen sowie in allen unseren Geschäftsbeziehungen tolerieren wir keine Verletzung von Menschrechten! Wir verurteilen jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit. Die Diskriminierung in Bezug auf Geschlecht, Hautfarbe, Religion, ethnischer Herkunft, Alter, Nationalität, Familienstand, sexueller Orientierung, Behinderung, sozialer Herkunft und politischer Anschauung findet bei uns keinen Platz.

Unseren Maßstab an sozialen Standards verfolgen wir sowohl in unserem Unternehmen als auch in unseren Geschäftsbeziehungen. Im Rahmen unseres Risikomanagements tauschen wir uns regelmäßig innerhalb unserer Unternehmensgruppe und mit unseren Lieferanten aus. Hierdurch soll nicht nur möglichen Menschenrechtsverletzungen vorgebeugt werden, sondern auch das Wissen und die Erfahrung innerhalb der Lieferketten geteilt werden. Darüber hinaus haben wir unterstützende Tools in unsere Geschäftsabläufe integriert – diese informieren uns umgehend über gesetzliche Änderungen und Anforderungen. Unsere unternehmerischen Maßstäbe für verantwortungsvolles Handeln sind in unseren Leitlinien

·         Code of Conduct der Bartels-Langness Unternehmensgruppe

·         Code of Conduct für Lieferanten

niedergeschrieben.

Die Implementierung von turnusmäßigen Risikoanalysen unterstützt uns bei der Identifikation von möglichen Menschenrechtsverstößen, insbesondere in den Bereichen Umweltschutz, Diskriminierung, Arbeitsschutz, Entlohnung, Datenschutz sowie Kinder- und Zwangsarbeit. Auch hier nutzen wir ein weiteres IT-gestütztes Tool bei der Durchführung dieser Analysen:

Zum einen erhalten unsere Lieferanten turnusmäßig einen Fragebogen zur Risikobewertung, zum anderen liefert uns das Programm aktuelle Berichte zu den Themen Umweltschutz und Menschenrechte. Durch die Bündelung von verschiedenen Informationen innerhalb des Tools ist es uns möglich, Risiken innerhalb unseres Unternehmens und in Bezug auf unsere unmittelbaren Lieferanten genauer und besser einzuschätzen und zu bewerten.

Wir sind uns bewusst, dass es trotz unseres hohen Maßstabes und der gebotenen Sorgfalt zu Verstößen kommen kann, die aufgrund der Vielzahl an Geschäftsbeziehungen nicht immer identifiziert werden können. Daher haben wir als essentiell wichtiges Instrument ein Beschwerdeverfahren etabliert. Es unterstützt uns  bei der Identifikation von Risiken und Menschenrechtsverletzungen. Unser anonymes Hinweisgebersystem ist für jeden – egal ob Geschäftspartner, Kunde oder Mitarbeiter – erreichbar (siehe oben).

Als nächsten Schritt sehen wir die Entwicklung und Implementierung von internen und externen Präventions- und Abhilfemaßnahmen vor. Sie werden uns dabei helfen, mit der Aufdeckung von Missständen richtig umzugehen sowie die passenden Maßnahmen zur Beseitigung dieser zu treffen.

Wir leben in einer sich ständig und immer schneller verändernden Welt. Aus diesem Grund werden wir unsere Instrumente und unsere Menschenrechtsstrategie laufend prüfen und stetig verbessern. Wir streben stets eine Zusammenarbeit frei von Menschrechtsverletzungen an.